Corona-Verordnung vom 16.08.2021
Vorstand
Liebe Schützen,
seit dem 16.08.2021 gilt die neue Corona-Verordnung.
Die Inzidenz spielt nun keine Rolle mehr!
1. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
(Personen die von dieser Pflicht befreit sind müssen dies der Aufsicht nachweisen)
2. Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) benötigen keinen Test.
Der Impf- oder Genesennachweis muss der Aufsicht ohne Aufforderung vorgelegt werden.
3. Alle nicht-immunisierte Personen benötigen einen Antigen-Schnelltest.
Es ist ausreichend einen Schnelltest Vorort zu machen, ein zertifizierter Schnelltest ist nicht notwendig.
Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Bleibt gesund.
Mit freundlichem Schützengruß
Der Vorstand
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