Corona Regeln ab 12.01.2022
Vorstand
Liebe Schützen,
auch im Jahr 2022 gilt im Landkreis Biberach die 2Gplus Regelung.
Dies bedeutet:
-FFP2-Masen Pflicht in Vereinen
-geimpft oder genesen - die Impfung oder die Infektion dürfen nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Ausgenommen Personen mit Boosterimpfung.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Mit freundlichem Schützengruß
Der Vorstand
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