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Schützenheim
Neue Corona-Regeln ab 03.11.2021
Vorstand
Liebe Vereinsmitglieder,

ab dem 03.11.2021 befindet sich Baden-Württemberg in der Warnstufe.
Leider müssen auch wir uns an die gesetzlichen Vorgaben für den Bereich „Sport“ halten.

Auf allen unseren Schießständen gilt ab morgen:
Für geimpfte oder genesene: Impfnachweis/Genesen Nachweis und medizinische Maskenpflicht
Für nicht geimpfte: Zutritt nur mit PCR Test und medizinischer Maske

Für die Bogenwiese im Freien, gilt 3 G (mit Antigen-Test)

Die Maske darf beim Kugelschießen nur am Schießstand abgenommen werden.
Beim Bogensport nur bei der tatsächlichen Ausübung des Sports.

Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.

Die Aufsicht/ der Trainer ist zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.
Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses / des QR Codes in der App oder des PCR-Tests ist ausreichend.

Trainer und Aufsichten die nicht geimpft sind benötigen ab dem 08.11.2021 nur noch einen Antigen Schnelltest, dieser kann Vorort durchgeführt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig)
» In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
» Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann

Ausnahmen von der PCR-Pflicht
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Geschrieben am 02.11.2021 - Kommentare(0)

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